Wir freuen uns einen tatkräftigen Beitrag zu Ihrer Gesundheit zu leisten. Vorab finden Sie nachfolgend einige Informationen zu unseren PKV-Preisen

Bei uns erwartet Sie ein breites Angebot individueller Therapielösungen – in den Praxen Friedenau und Tempelhof sowie in den von uns betreuten Pflegeeinrichtungen.

Preisliste PKV Patientinnen und Patienten:

Unsere Privatpreise – Das sollten Sie wissen

Die angegebenen Preise gelten für alle Privatpatientinnen und Privatpatienten (auch für beihilfeberechtigte Patienten) und sind nicht individuell anpassbar. Die Höhe unserer Vergütungsansprüche kann ggf. höher sein als die Erstattungshöhe Ihrer PKV, da Sie den jeweiligen Leistungsumfang mit ihrer privaten Krankenversicherung selbst bestimmen. Sie liegen außerdem über den Vergütungssätzen der Beihilfe. Es gibt keine festen/ausgehandelten Vergütungssätze für Heilmittel zwischen den Heilmittelerbringern und den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe. Unsere Preise liegen im unteren Mittel der von dem für uns maßgeblichen Physiotherapieverband (Deutscher Verband für Physiotherapeuten (ZVK) e.V. und für uns maßgeblichen Ergotherapieverband (Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.) empfohlenen Preisspanne und sind an den wirtschaftlichen Notwendigkeiten orientiert. Bitte Informieren Sie sich bei Bedarf vorab, ob und in welcher Höhe Ihre PKV die therapeutische Behandlung erstattet.

Vor Beginn der Behandlung schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit den darauf vereinbarten Vergütungsansprüchen einverstanden. Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsbeginn erst erfolgen kann, wenn uns eine unterschriebene Honorarvereinbarung vorliegt. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer PKV einreichen können.

Sollte Ihre private Krankenversicherung die Rechnung unrechtmäßig kürzen, diese nicht oder nicht vollständig erstatten, dann können Sie HIER durch den PKV-Ombudsmann die Rechtmäßigkeit der Heilmittelrechnung und der PKV-Kürzung prüfen und sich beraten lassen. Sie benötigen dafür ihre Versicherungsunterlagen und die dazugehörigen Rechnungen.

Eine Überprüfung durch den Ombudsmann berechtigt Sie jedoch nicht dazu das Zahlungsziel der Rechnung zu überschreiten, bzw. die Rechnung nicht zu bezahlen.

Preisänderungen behalten wir uns vor. Entscheidend sind immer die in Ihrer Honorarvereinbarung festgehaltenen Sätze sowie die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Wir freuen uns darauf Ihrer Gesundheit auf die Sprünge helfen zu dürfen

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch unter: 030 23 53 46 26 oder über unser Kontaktformular.